Stellungnahme im Rahmen der Bürgerbeteiligung zum Bebauungsplan 212 Rottkampweg
Sehr geehrte Damen und Herren,
Als betroffener Anlieger zum FNP 212 möchte ich Ihnen meine Gedanken, Einwände und Vorschläge dazu mitteilen:
- 1) Laut einer Information der HAZ vom 23.3.2019 stehen auf dem sogenannten „Fillinghäuser Feld“ 29ha Ackerfläche als Siedlungserweiterungsfläche zu Verfügung.
Ein erheblicher Teil davon soll der Stadt Barsinghausen gehören.
Ferner soll es eine von der Stadt erworbene Fläche westlich der Kirchdorfer Landstraße geben, auf der gebaut werden könnte.
Laut einer Information der HAZ vom 27.6.2019 könnte wohl auch das Regionsgrundstück am Holunderweg (1,5ha) zum Baugebiet werden.
Vor diesem Hintergrund ist nicht nachvollziehbar, dass nun mit dem Bebauungsplan 212 ein gemischtes Baugebiet (brutto 4,7 ha), es würde Wohnbaufläche, Gewerbebetriebe und Sonderbaufläche enthalten, gepuscht wird. - 2) Die Kleingärten, für ihre Nutzer ein Teil der Lebensqualität, sollen ersatzlos geopfert werden.
Insofern ist meiner Meinung nach die unter Pkt. 1.5 in der Begründung zum Vorentwurf zu findende Argumentation, dass durch diese Planung zusätzliche Flächeninanspruchnahme vermieden würde, unzutreffend.
Siehe dazu auch Pkt. 1.2.2 im Umweltbericht, wann erfolgt eine Prüfung durch die kommunale Landschaftsplanung?
Siehe dazu auch Pkt. 2.6 im Umweltbericht: allerdings dient es (Plangebiet) der lokalen Erholung zum einen durch das Kleingartengebiet, zum anderen durch die Wegeverbindung über den Rottkampweg in die freie Landschaft, die als Spazierweg und zum Ausführen von Hunden (stark) genutzt wird.
Vielleicht könnten ja die Kleingärten erhalten bleiben, wenn es gelänge dafür das leicht zu erschliessende und näher zum Zentrum liegende Baugebiet am Holunderweg zu entwickeln? - 3) Zu Pkt. 2.4 ist zu sagen:
- a) der auf der Südostseite des Rottkampweges gelegene offene Graben ist stark verkrautet und eigentlich funktionslos; da das Oberflächenwasser, das er wohl aufnehmen soll, überwiegend den Rottkampweg hinunterläuft.
- b) da von einer weiteren Zunahme des Verkehrs in der Brinkstraße auszugehen ist, möchte ich vorschlagen, diese zu einer Einbahnstraße zu erklären; am besten mit links-rechts-wechselnden Parkbuchten, da die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h dort und auch auf dem Rottkampweg nach meinen Beobachtungen stets überschritten wird.
- c) Der in Pkt. 2.2 erwähnte Fußweg, der beim Grundstück Birkengrasebrink 28 beginnend am Bolzplatz vorbei in Richtung Rottkampweg führt, sollte auf Höhe des Bolzplatzes zu dessen Lasten unbedingt verbreitert werden, da diese „hohle Gasse“ sehr häufig auch von Radfahrern frequentiert wird.
In jedem Fall muss dieser Fußweg erhalten und als solcher noch besser ausgebaut werden, da sonst die Anwohner des Birkengrasebrink vom Rottkampweg abgeschnitten sind. Dieser Weg ist für die Berufspendler, die den öffentlichen Nahverkehr nutzen, eine wichtige Verbindung.
- 4) Die unter Pkt. 2.9 in der Begründung zum Vorentwurf zu findende Argumentation, dass durch diese Planung zusätzliche Flächeninanspruchnahme vermieden würde, ist unzutreffend.
- 5) Zu der unter Pkt. 2.5 in der Begründung zum Vorentwurf zu findenden Thematik „Bodenverhältnisse und Oberflächenentwässerung“ möchte ich folgendes bemerken:
das Ackerland östlich des Rottkampwegs und nördlich der Bahnlinie zeichnet sich durch folgende Bodenstruktur aus:
die Fläche wird überdeckt von einer geringmächtigen Lössdecke (ca. 80-100cm). Es befinden sich darunter weitere Ablagerungen der Drenthestadialen Grundmoräne, Tonstein, Geschiebemergel und -lehme.
Bedingt durch diese Bodenstruktur und die topologische Lage (siehe dazu die Höhenlinien in der beigefügten Kopie aus dem NIBIS Kartenserver (Niedersächsisches Bodeninformationssystem) auf Seite 4) leiden die Anwohner im gesamten Bereich der angrenzenden Grundstücke Birkengrasebrink 30 bis 38 und auch noch östlich davon bei Tauwetter oder Starkregen unter dem schlechtem Abfluss des Oberflächenwassers. Es handelt sich zeitweilig um ein „Überschwemmungsgebiet“.
In der Karte auf Seite 4 ist unschwer zu erkennen, dass zwischen den Grundstücken Birkengrasebrink 30 bis 34 fast zwei Meter Höhenunterschied liegen.
In der Vergangenheit, nach Empfehlung der Stadtentwässerung Barsinghausen, war ich gezwungen selber für einen ordentlichen Abfluss mittels eines kleinen Grabens zu sorgen, der dann in den vom Regenrückhaltebecken kommenden Bach mündet.
Im Frühjahr 2019 hatten wir zwar keinen Starkregen, aber ich habe einige Fotos gemacht, um die Situation ein wenig zu dokumentieren. Die Fotos sind nummeriert in diesem Vortrag enthalten. Auf der Karte (Seite 4) finden Sie (handschriftlich ergänzt) die Aufnahmestandorte zu den Fotos.Der Bebauungsplan muss meiner Meinung nach dringend um ein bodenkundliches Gutachten und ein hydraulisches Konzept ergänzt werden.
Es sollte geprüft werden, ob es angesichts der Topographie sinnvoll, ökonomisch und möglich ist, das gesamte Oberflächenwasser der Fläche östlich des Rottkampwegs unter diesen hindurch in den Retentionsbereich am Friedhof zu leiten.
In den letzten Jahren war gerade der Bach im Retentionsbereich mehrfach überschwemmt, auch nach der letzten Kanalreinigung.
Interessant in diesem Zusammenhang ist auch die Frage, auf welchen Ebenen das Baugebiet östlich des Rottkampwegs errichtet werden soll, ist partiell mit Aufschüttung zu rechnen? - 6. Unter Pkt. 2.5 in der Begründung zum Vorentwurf wird angeführt, dass parallel zu dieser Bauleitplanung die Erschließungsplanung zu erstellen wäre, diese sollte zeitnah zur Information und möglichst noch vor der Bürgerinformationsveranstaltung veröffentlicht werden.
Die Einwände und Anregungen zum Bebauungsplanverfahren, die in der Zeit vom 24.6. bis zum 5.7.2019 den Fachdienst Planen und Bauen bei der Stadtverwaltung erreichen, sollten in der von Herrn Wollny zugesagten, allgemeinen Bürgerinformationsveranstaltung nach der Sommerpause veröffentlicht werden.
Die Stellungnahmen der Stadtverwaltung zu den einzelnen Punkten sollten überdies ebenfalls vollständig zur Bürgerinformationsveranstaltung veröffentlicht werden.
So kann eine offene und sachliche Information und Diskussion vorbereitet werden.
Hochachtungsvoll
Albert Hansen
Dieser Stellungnahme stimmen zu:
Jürgen Bartz Helmut Bettien Sven Hennig Lothar Kutsch Lars Schöttker Alf Wallis
Birkengrasebrink 34 Birkengrasebrink 32 Birkengrasebrink 38 Birkengrasebrink 30 Birkengrasebrink 24 Birkengrasebr. 32A